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Sofabezüge färben lassen

Normaler Preis €250,00
inkl. MwSt. (ggf. zzgl. Versandkosten)

Beschreibung

Unser Service Bezüge färben lassen bietet Ihnen die Möglichkeit, Sofabezüge und andere Textilbezüge professionell und schonend einfärben zu lassen. Wir verwenden hochwertige, nachhaltige Farbstoffe, die tief ins Gewebe eindringen und für eine gleichmäßige, langlebige Farbbrillanz sorgen. Ideal, wenn Ihr Bezug verblasst ist oder Sie Ihrem Sofa eine neue, moderne Optik verleihen möchten. Der gesamte Prozess erfolgt fachgerecht und materialschonend – perfekt für Baumwolle, Mischgewebe und viele weitere Stoffarten. Verleihen Sie Ihren Wohntextilien ein neues Leben und sparen Sie Ressourcen durch nachhaltiges Upcycling.

Wichtige Hinweise

  • Alter & partielle Beanspruchung
    Je älter die Bezüge sind, desto unwahrscheinlicher ist ein zufriedenstellendes Färbeergebnis. Da beispielsweise partiell eine höhere Beanspruchung/Reibung auf der Sitzfläche vorliegt, kann das Material hier aufgeraut/beschädigt sein. Hieraus resultiert ein verringerter Farbaufzug an den entsprechenden Stellen und das Färbung wird ungleichmäßig.

  • Material und Pflegevorschrift
    Bei nicht maschinell waschbaren Bezüge ist das Färben nicht ratsam, da hier Beeinträchtigungen wahrscheinlich sind. Je intensiver die Textilien waschbar sind, desto geringer ist das Risiko von z. B. Schrumpfung. Polyester ist nicht färbbar. Baumwolle, Leinen o. Ä. Naturfasern lassen sich hingegen zufriedenstellend einfärben. Bei anderen Materialien oder Materialmischungen kontaktieren Sie uns bitte vorab bezüglich der Machbarkeit.

  • Farbwahl
    Für ein einheitliches Ergebnis sollte bei Ausbleichungen, Abnutzungen oder Flecken immer ein deutlich dunklerer Farbton gewählt werden. Oft können Ungleichmäßigkeiten aufgrund der Beanspruchung erst in sehr dunklen Farben ausgeglichen werden. Die Nähte nehmen in den meisten Fällen keine Farbe an.

  • Nähte & Einlauf
    Oft sind bei Bezügen die Nähte altersbedingt brüchig und reißen während des Färbeprozesses. Dies kann vorab nie gänzlich ausgeschlossen werden. Auch kann es je nach Material zu Einlauf kommen, wodurch die Bezüge nach dem Färben nicht wieder aufgezogen werden können. Die Gefahr von Einlauf ist bei Neuware oder Leinen deutlich erhöht.

  • Größe & Stoffbeschaffenheit
    Je größer einzelne Bezüge sind, desto höher ist das Risiko einer ungleichmäßigen Verlegung und einer daraus resultierenden Streifenbildung. Auch sehr starre Bezüge sollten nicht gefärbt werden da auch dies ein Faktor für ein ungleichmäßiges Färbeergebnis und Streifenbildung ist.

  • Klett- & Reißverschlüsse
    Auch hier können je nach Abnutzung Beschädigungen durch den Färbeprozess entstehen. Klettverschlüsse können zusätzlich für eine nicht optimale Verlegung sorgen und so Streifenbildung und ein ungleichmäßiges Ergebnis fördern.

  • Mindestauftragswert & Preise
    Der Mindestauftragswert liegt bei 150,00 €. Dieser wird bei Bezügen grundsätzlich berechnet und gilt bis 7kg. Jedes weitere Kilo über 7kg wird mit 15,00 € berechnet. Ausgenommen hiervon sind beispielsweise einzelne kleine Kissenbezüge o. Ä. (für diese gelten die Einzelteil-Preise auf den jeweiligen Materialseiten).

Farbwahl

Bei der Wahl Ihrer Wunschfarbe müssen einige Punkte beachtet werden. Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise für die Farbwahl:

  • Je nach Displayeinstellung können digitale Farben immer von dem Farbton in der Realität abweichen.
  • Grundsätzlich kann nur dunkler als die Ausgangsfarbe gefärbt werden.
  • Die Grundfarbe beeinflusst immer den späteren Farbton. Färbt man beispielsweise Blau auf ein gelbes Teil wird dieses immer grünlich. Die bestmöglich Umsetzungen von Farbvorgaben ist auf reinweißen Teilen möglich.
  • Die Nähte nehmen in den meisten Fällen keine Farbe an und verbleiben in der Ausgangsfarbe.
  • Bei Mischgewebe kommt es je nach Materialzusammensetzung zu reduziertem Farbaufzug. Der gefärbte Farbton ist somit blasser/heller als die Vorgabe. Auch kann es hier zur Farbabweichungen kommen.
  • Teile können nur im Ganzen gefärbt werden. Eine punktuelle Behandlung in z. B. dem Originalfarbton ist daher nicht möglich.
  • Weiß färben gibt es nicht. Ein möglichst reines Weiß ist lediglich über eine Bleiche realisierbar. Da dies jedoch eine sehr intensive Behandlung ist, raten wir davon ab.
  • Flecken oder Ungleichmäßigkeiten können nur in einem wesentlich dunklerem Farbton ausgeglichen werden. Hierbei ist die Intensität der Ungleichmäßigkeiten entscheidend.

Unter folgendem Link finden Sie die Pantone®-TCX-Farbtabelle (nutzen Sie hier bitte die Zoomfunktion für eine bessere Lesbarkeit). Diese ist auf Stoffe optimiert. Notieren Sie sich den sechsstelligen Farbcode (XX-XXXX TCX) und übermitteln Sie uns diesen mit Ihrer Bestellungen . Sehr helle Farbtöne (11-XXXX und weitestgehend 12-XXXX) sollten wenn möglich nicht gewählt werden, da hier bereits eine leichte Tönung des Ausgangsstoffes ausreichend ist, um eine wesentliche Farbabweichung zu bewirken.

Schwarz und Marine sind bei uns Standardfarben. Hier benötigen wir keine genaueren Angaben bzw. einen Farbcode.

Pantone®-TCX-Farbtabelle

Gewicht

Bearbeitungszeit

Ab Wareneingang (ohne Versand):

  • 7-9 Werktage

Bei Nachbearbeitung kann es länger dauern.

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Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie vorbei. Wir prüfen gerne, ob eine schnellere Bearbeitung möglich ist.

Filialabgabe (Region Salzgitter)

Salzgitter-Lebenstedt:
Kampstraße 11
38226 Salzgitter-Lebenstedt

Salzgitter-Bad:
Bohlweg 43
38259 Salzgitter-Bad

Weitere Annahme und Ausgabestellen

Deutschlandweiter Versand

Wir bieten einen bundesweiten Versandservice für Ihre Textilreinigung an. Sie können Ihre Textilien bequem per Post zu uns schicken – nach der Bearbeitung senden wir Ihre gereinigten Artikel sicher zurück.

Informationen zum bundesweitem Versand

Haftungsausschluss

Haftungsausschluss


Trotz größter Sorgfalt kann es je nach Alter, Warenqualität oder ähnlichen Faktoren zu Beeinträchtigungen durch unsere Bearbeitung kommen. Oft betreffen diese Beeinträchtigungen lediglich die Optik. Eine negative Beeinträchtigung der Funktionalität tritt nur in Ausnahmefällen auf. Auch wir können durch unsere fachmännische Warenschau nicht alle Eventualitäten ausschließen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Haftungsbegrenzung.

(1) Allgemeiner Haftungsausschluss:

  • Drucke, Verklebungen oder Reflektoren
  • Textilien die älter als sechs Jahre sind
  • Textilien ohne Pflegekennzeichnung
  • Patches, Label, Aufnäher und ähnliche Accessoires. Dies gilt insbesondere für nachträglich (selbst)angebrachte Accessoires
  • Reißverschlüsse, Knöpfe, Schnallen und weitere Metallapplikationen
  • Vorgeschädigte Textilien (Löcher, Risse, offene Nähte etc. können sich vergrößern)
  • Lichtschäden (können durch die Reinigung intensiviert werden)
  • Versteckte Mängel (z. B. altersbedingte brüchige Nähte)
  • Grundsätzliche Mängel bei Herstellung der Textilien (qualitativ minderwertige Verarbeitung)

(2) Zusätzliche Haftungsbegrenzungen für den Bereich Färben:

  • Gemäß Pflegekennzeichnung nicht maschinell waschbare Textilien. Mindestkennzeichnung ist hierbei eine Feinwäsche bei 30°C.
  • Accessoires aus anderen Materialien als der Grundstoff (z. B. Lederpatches bei Baumwollhosen)
  • Einlauf. Dies gilt insbesondere für Neuware. Im Normalfall kommt es bei bereits gewaschenen Textilien nur in Einzelfällen zu Schrumpfungen.
  • Funktionstextilien mit Daunen oder Membrane. Hier kann es durch den Färbeprozess zu Verklumpungen oder Einschränkungen der Funktionalität kommen.
  • Streifenbildung oder ungleichmäßiger Farbaufzug bei Bezügen. Hier kann es durch partiell intensivere Beanspruchung zu ungleichmäßigem Farbaufzug kommen.
  • Stoffe oder Textilien mit offenen Nähten bzw. Kanten
  • Brautkleider oder ähnliche Hochzeitsmode.
  • Bekleidung aus Wolle oder Leder

Da es sich bei dem Färben in den meisten Fällen um eine intensivere Behandlung als die empfohlene auf der Pflegekennzeichnung handelt, können Beeinträchtigungen bei keinem Material im Voraus zu 100% ausgeschlossen werden. 95% der maschinell waschbaren Textilien lassen sich jedoch problemlos einfärben.

(3) Zusätzliche Haftungsbegrenzungen für Funktionstextilien:

  • Vorgeschädigte Membrane. In diesem Fall ist auch eine umfassende Dichtigkeit auch durch unsere Bearbeitung nicht wieder herzustellen.
  • Außenprotektoren (Motorradkombis). Hier kann es durch die Bearbeitung zu optischen Beeinträchtigungen kommen. Die Funktionalität ist jedoch im Normalfall nicht eingeschränkt.
  • Innenprotektoren (Motorradkombis). Auch die Innenprotektoren sollten, sofern möglich, vorab entfernt werden. Hier kann es zu Beeinträchtigungen der Funktionalität kommen. Dies betrifft zumeist sehr alte Protektoren.
  • Technische Zusatzausrüstungen wie z. B. selbstauslösende Schwimmwesten oder Airbag-Systeme. Wenn möglich sollten diese vorab entfernt werden.
  • Trockenanzüge (Hochseeangeln). Hier kommt es vereinzelt zum Ablösen der verklebten Reflektoren. Da es sich hierbei um sehr hochpreisige Artikel handelt, reinigen wir diese nur ohne Garantie.
  • Lederbeschichtungen. Bereits minimale (nicht sichtbare) Vorschädigungen bewirken ein weiteres Ablösen während unserer Behandlung. Beschichtete Leder sollten ausschließlich in der Handwäsche bearbeitet werden.
  • Sehr stark verschmutzte Textilien. Je länger die Verunreinigungen bereits in dem Material verblieben sind, desto höher ist die Gefahr, dass es durch die Reinigung zu Einschränkungen (z. B. Ablösen von Füllmaterialien o. Ä.) kommen kann.
  • Unter dem Außenmaterial vernähte Magnetknöpfe bzw. Magnete. Diese färben sehr häufig ab.

Unsere Imprägnierung realisiert einen Abperl-Effekt des Außenstoffes. Dieser Effekt ist nicht gleichzusetzen mit einer grundsätzlichen Dichtigkeit. Die Imprägnierung nutzt sich je nach Beanspruchung ab und verliert an Wirkung. Sobald dies eintritt sorgt allein die verarbeitete Membran für die Dichtigkeit.

Lieferbedingungen

Lieferungsbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z. B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut -Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände, wie z. B. Kugelschreiber, Taschenmesser, u. a., entfernt sind.

3. Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von of fensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

5. Haftung und Haftungsbegrenzung

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Wir nehmen an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nicht teil, da es bei textilen Reklamationen nicht geeignet ist. Wir können dem Kunden aber eine fachspezifische Schiedsstelleunseres Verbandes vermitteln, deren Kontaktdaten Sie auf www.reinigen-lassen.com finden.

Diese Lieferungsbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e. V., Bonn. Ein Nachdruck sowie das Drucken von Kopien ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Deutschen Textilreinigungs-Verbandes gestattet.

Zahlungsmöglichkeiten

Für Zahlungen bieten wir folgende Optionen:

  • Apple Pay
  • Google Pay
  • Klarna
  • Mastercard
  • PayPal
  • Shop Pay
  • Union Pay
  • Visa

Klink-Filialen:
Bar, Master Card, Visa, American Express, V Pay, Google Pay, Apple Pay

Online Shop:
Master Card, Visa, American Express, Paypal, Klarna, V Pay, Google Pay, Apple Pay